| Die
Fraport AG möchte nun den Flughafen erweitern,
die hessische Landesregierung ist im Begriff, ihr
Versprechen zu brechen, indem sie sich nicht gegen
die Wünsche der Fraport AG stellt. Können
die Bürger und Gemeinden im Bezug auf das Versprechen
rechtlich etwas dagegen tun?
Die hessische Landesregierung hat sich insofern
an ihr Versprechen gehalten, als dass sie die Waldflächen
rund um den Flughafen zu „Bannwald“ erklärt
hat. Damit war für alle deutlich geworden:
Der Wald ist mit dem höchstmöglichen Schutz
ausgestattet, den unser Forstrecht vorsieht. Grundsätzlich
kann man Verträge auch mündlich abschließen.
Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag muss aber
schriftlich fixiert werden. |